Allgemeine Regeln
Der Umgang mit Alkohol, Drogen, Glassbehältern, Waffen, potenziell gefährlichen Gegenständen und Tieren ist verboten.
Außgenommen sind Blindenhunde. Personen die unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss stehn, werden vom Gelände verwiesen. In den Gebäuden herrscht Rauchverbot.
Speisen und Getränke gibt es vor Ort zu kaufen. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen innerhalb des Congress Centers sind auf Wunsch des Exklusivcaterers vor Ort nicht erwünscht.
Das Betreten der Blumenbeete ist auf dem Gelände verboten.
Schäden aller Art sind zu vermeiden. Insbesondere Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden.
Eigenständige Änderungen an Gebäude und Technik sind untersagt.
Das Verteilen von Flyern und Werbung, Verkauf von Waren sowie Filmaufnahmen zu gererbliche Zwecke sind nur nach Absprache mit dem zuständigem Organisator gestattet
Fundsachen sind im Conbüro oder bei einem Helfer abzugeben, diese können 6 Monate lang abgeholt werden.
Auf rücksichtsvollen, respektvollen und pfleglichen Umgang wird Wert gelegt.
Gute Sitten sind zu Wahren.
Im Zweifelsfall ist den Weisungen des Personals ist Folge zu leißten.
Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Treppenhäuser sind keine Sitzbänke.
Cosplays dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Busen, Intimbereich und Po müssen ausreichend bedeckt sein.
Kinder bis einschließlich 8 Jahre haben freien Eintritt. Ein entsprechender Altersnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Kinder bis einschließlich 14 Jahren benötigen eine Erziehungsberechtigte Begleitperson.
Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahren, ohne Erziehungsberechtigte Begleitperson dürfen sich nur bis 22:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahren, ohne Erziehungsberechtigte Begleitperson dürfen sich nur bis 24:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten
Auf dem gesammten Gelände herrscht Ausweispflicht. Das Personal behält sich das Recht vor auf Verdacht Ausweiskontrollen durchzuführen.
Eine empfehlenswerte Vorlage für ein Nachweisformular für Erziehungsberechtigte findet ihr unter: http://www.partyzettel.de/partyzettel.pdf?136,129