- Der Umgang mit Alkohol, Drogen, Glasbehältern, Waffen, potenziell gefährlichen Gegenständen und Tieren ist verboten. Ausgenommen sind Blindenhunde. Personen, die unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss stehen, werden vom Gelände verwiesen. In den Gebäuden herrscht Rauchverbot.
- Das Betreten der Blumenbeete ist auf dem Gelände verboten.
- Schäden aller Art sind zu vermeiden. Insbesondere Feuer-, Wasser-, Vandalismus- und Diebstahlschäden.
- Eigenständige Änderungen an Gebäude und Technik sind untersagt.
- Das Verteilen von Flyern und Werbung, Verkauf von Waren sowie Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur nach Absprache mit den zuständigen Organisatoren gestattet.
- Wer die DoKomi betritt, ist damit einverstanden, dass eventuell Fotos oder Videos von ihm vom Veranstalter für die Darstellung von Impressionen genutzt werden.
- Fundsachen sind an der Info oder bei einem Helfer abzugeben, diese können 6 Monate lang abgeholt werden. (info@dokomi.de)
- Auf rücksichtsvollen, respektvollen und pfleglichen Umgang wird Wert gelegt.
- Gute Sitten sind zu wahren.
- Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Treppenhäuser sind keine Sitzbänke.
- Cosplays dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Brüste, Intimbereich und Po müssen ausreichend bedeckt sein.
Altershinweise
- Kinder bis einschließlich 8 Jahre haben freien Eintritt. Ein entsprechender Altersnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
- Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren ohne erziehungsberechtigte Begleitperson dürfen sich nur bis 22:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
- Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahren ohne erziehungsberechtigte Begleitperson dürfen sich nur bis 24:00 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
- Wer als Jugendlicher länger bleiben möchte, benötigt dafür eine volljährige, erziehungsberechtigte Begleitperson.
- Ihr findet unsere Vorlage eines Nachweisformulars für Erziehungsberechtigte hier: https://www.dokomi.de/files/downloads/DoKomi_Erziehungsbeauftragung_Formular.pdf
- Auf dem gesamten Gelände herrscht Ausweispflicht. Das Personal behält sich das Recht vor, auf Verdacht Ausweiskontrollen durchzuführen.
Regeln für Cosplay-Waffen
Allgemeine Waffen-Regeln
Wer Waffen, Anscheinswaffen, Sportgeräte o. ä. mit sich führt, tut dies auf eigene Gefahr.
Showkämpfe sind verboten, da sich Nachahmer mit ungeeignetem Equipment verletzen könnten oder es auf der Veranstaltung zu Unfällen kommen kann. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Beteiligten der Veranstaltung zu verweisen.
Wir behalten uns vor, auch bei eigentlich erlaubten Waffen auf eine Abgabe zu bestehen, sofern wir diese vor Ort als ungeeignet für das Mitführen auf dem Gelände erachten.
Erlaubte Waffen
- Grundsätzlich sind alle Arten von Gegenständen erlaubt, sofern sie nicht im Folgeabschnitt Verbotene Waffen aufgeführt sind.
Verbotene Waffen
Zu den auf der DoKomi verbotenen Waffen gehören u. a., aber nicht ausschließlich:
Wurfsterne oder Nun-Chakus in jeglicher Form und Ausführung, unabhängig von Material und Funktion.
Spring-, Fall- Faust- und Butterflymesser.
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe
Hieb- oder Stoßwaffen, deren äußeres Erscheinungsbild vortäuscht, es handle sich um einen normalen Alltagsgegenstand
Schussfähige Sportgeräte wie Paintball- und Druckluftwaffen
Echte Schusswaffen & Munition
Pyrotechnische Munition und Explosivkörper
Geschärfte oder angespitzte Hieb- oder Stoßwaffen
Anscheinswaffen sind generell verboten
- Anscheinswaffen sind Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen sowie unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden.
Alle Waffen und Cosplay-Requisiten, die eine Länge von über 2 Metern haben, sind verboten.
Generell gilt das deutsche Waffengesetz und die darin enthaltenen Einzelvorschriften. Eine vollständige Liste ist auf folgender Webseite einsehbar: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg2002/anlage2.html
Generelle Regeln zu Hieb- und Stoßwaffen (sofern diese nicht unter die Regeln aus dem Unterpunkt „Verbotene Waffen“ fallen oder es sich nicht um unter dem Punkt „Erlaubte Waffen“ geführte Waffen handelt)
- Hieb- und Stoßwaffen müssen abgestumpft sein.
- Wer geschärfte oder gespitzte Waffen mit sich führt, wird vom Gelände verwiesen und riskiert je nach Schwere des Verstoßes ggf. eine Anzeige.
Regeln für den Kauf von Waffen auf der Veranstaltung
Im Händlerbereich gibt es Stände, die stumpfe Deko-Waffen aus Holz oder Metall verkaufen. Für den Verkauf gelten dabei folgende Regeln:
Waffen dürfen nur an volljährige Besucher verkauft werden. Eine Altersprüfung mittels eines gültigen amtlichen Altersnachweises ist entsprechend verpflichtend.
Gekaufte und noch verpackte Waffen können an den kostenpflichtigen Garderoben zwischengelagert werden.
Bei Fragen zu den Waffenregeln schreibe bitte eine e-Mail an waffencheck@dokomi.de !